Verhinderungspflege

Wenn Angehörige eines Pflegebedürftigen krank sind, in den Urlaub fahren oder privat verhindert sind haben sie gesetzlichen Anspruch auf eine Verhinderungspflege.

Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Anspruch im Rahmen von maximal 1612 € jährlich. Auch familienentlastende Angebote wie Zoo- und Konzertbesuche oder Beaufsichtigungen gehören dazu.

Wir zeigen Ihnen mit einer kostenfreien Beratung auf, welche Hilfen in Anspruch genommen werden können und organisieren mit der pro:med Pflege die Betreuung des Pflegebedürftigen. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten.

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Franka Kunert

Tel.: 0351 65289450

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